KOSTEN
Die Kosten der Zahnbehandlung
Die Kosten einer zahnärztlichen Behandlung können je nach Umfang der Behandlung eine erhebliche Größenordnung erreichen.
Bei privat versicherten Patienten oder gesetzlich versicherten Patienten die rechzeitig eine gute Zusatzversicherung abgeschossen haben, werden die Kosten in der Regel zu einem großen Teil oder vollständig übernommen. Mit Hilfe eines Heil- und Kostenplan (Kostenvoranschlag) kann man vor der Behandlung den vorrausichtlichen Eigenanteil besser kalkulieren.
Patienten die gesetzlich versichert sind müssen oftmals den größten Teil der Behandlungskosten selbst tragen.
Hierzu möchten wir gerne Stellung nehmen:
Nach § 12 SGB V Absatz 1 müssen die Leistungen die wir erbringen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
Eine ausreichende (Schulnote 4) zweckmäßige Behandlung steht im vollständigen Widerspruch zu unserer Praxisphilosophie und den Erwartungen unserer Patienten.
Unser Ziel ist eine hochwertige moderne Zahnbehandlung. Nur so können wir ihre Zähne langlebig und Substanz schonend erhalten.
Wir sind bemüht mit ihnen eine zahnärztliche Lösung zu finden, die Ihren finanziellen Möglichkeiten angepasst ist.
Teilzahlung
Für viele Patienten ist es hilfreich, die Zahnarztrechnung in Raten bezahlen zu können. Ein solcher Service wird unseren Patienten durch das Deutsche Zahnärztliche Rechenzentrum (DZR) angeboten.
Neben der Teilzahlung ist das DZR für unsere Patienten kompetenter Ansprechpartner bei Erstattungsproblemen oder Schwierigkeiten mit der privaten Krankenversicherung.
Hervorheben möchten wir, dass eine Ratenzahlung über 6 Monate zins- und gebührenfrei ist.
Für längere Laufzeiten (bis zu 48 Monate) fallen entsprechende Gebühren an. Die Höhe der Gebühren und auch der Monatsraten können Sie online unter www.dzr.de/service-s ermitteln.
Die Teilzahlung über das DZR ist schnell, einfach und unbürokratisch. Die Vorlage von Einkommens- oder Rentenbescheiden ist NICHT erforderlich.